Veröffentlichung letztinstanzlicher Entscheidungen im RIS

Im Rechtsinformationssystem des Bundes sind im Bereich Justiz neben Entscheidungen des OGH auch Entscheidungen der Oberlandesgerichte, der Landesgerichte und der Bezirksgerichte abrufbar. Recherchen des ÖRAK ergaben allerdings, dass von der Möglichkeit einer anonymisierten Veröffentlichung nur sehr selten Gebrauch gemacht wird. Der ÖRAK nahm dies zum Anlass, eine entsprechende Resolution zur Veröffentlichung letztinstanzlicher Entscheidungen im RIS auszuarbeiten, welche von der Vertreterversammlung des ÖRAK einstimmig beschlossen wurde. Auch das aktuelle Regierungsprogramm 2020 – 2024 sieht die „Schaffung von Transparenz und Rechtssicherheit durch öffentliche Zurverfügungstellung von anonymisierten rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen“ vor.

Eine Veröffentlichung letztinstanzlicher Entscheidungen im Bereich der Landes- und Oberlandesgerichte ist von entscheidender Bedeutung, um österreichweit eine einheitliche Judikatur sicherzustellen, die Rechtsvertretung und Rechtsberatung effizienter und für die Bevölkerung nachvollziehbarer zu gestalten sowie letztinstanzliche Entscheidungen von Landes- und Oberlandesgerichten besser als bislang einer kritischen Würdigung durch die Lehre zugänglich zu machen.

Der ÖRAK fordert, alle letztinstanzlichen Entscheidungen der Landes- und Oberlandesgerichte als Rechtsmittelgerichte soweit eine Befassung des OGH nicht mehr zulässig ist bzw zugelassen wird in anonymisierter Form im Rechtsinformationssystem des Bundes zu veröffentlichen, um sie der Rechtswissenschaft sowie den Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwendern zugänglich zu machen.

Die Rechtsprechung soll damit noch transparenter und mit einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung ausgestattet werden.