SLAPP (missbräuchliche Klagen gegen öffentliche Beteiligung)
Nachdem eine politische Einigung zum SLAPP-Richtlinienvorschlag erfolgt ist, ist auch in den abschließenden technischen Verhandlungen sowie in der Umsetzung die Wahrung von Justizgrundrechten sicherzustellen.
Der ÖRAK unterstützt die Anerkennung der Notwendigkeit von rechtsanwaltlicher Vertretung und damit einhergehend Verfahrenshilfe für Beklagte in SLAPP-Verfahren. Es darf zu keiner Absenkung von Standards und Schutzmaßnahmen für Verfahrensbeteiligte kommen, wenn ein Verfahren als SLAPP eingestuft wird.
Besonderes Augenmerk ist zu richten auf Regelungen zum Zugang zur Justiz zB im Zusammenhang mit vorzeitigen Einstellungen, das spätere Verfahren bestimmende Definitionen in der Richtlinie und Beweisregelungen. Das Recht auf unabhängige rechtsanwaltliche Vertretung ist ein Justizgrundrecht und für alle Verfahrensbeteiligte zu wahren.