Sicherung des Zugangs zum Recht & Reform der Gerichtsgebührenstruktur

Die Gerichtsgebühren sind zu einer echten Hürde im Zugang zum Recht geworden. Viele Bürgerinnen und Bürger können sich den Gang zu Gericht aufgrund der hohen Gebührenbelastung nicht mehr leisten, Wirtschaftsstreitigkeiten werden immer öfter im benachbarten Ausland (zB Bayern) ausgetragen. Österreich ist das einzige europäische Land, dessen Einnahmen aus Gerichtsgebühren die tatsächlichen Kosten der Gerichte (mit Ausnahme des Strafvollzugs) übersteigen.

Ein weiterer entscheidender Faktor, damit die Bürgerinnen und Bürger die Leistungen der Justiz in Anspruch nehmen können, ist die örtliche Nähe. Zwar sind mit der steigenden Mobilität auch weitere Anreisedistanzen zu den Gerichten zumutbar, die Hürden für die Bevölkerung dürfen aber nicht zu groß werden. Zudem sollte auch vor dem Hintergrund einer Klimaverträglichkeitsprüfung darauf geachtet werden, die gute örtliche Erreichbarkeit der erstinstanzlichen Gerichte sicherzustellen.

Der ÖRAK hält folgende Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Zugangs zum Recht für erforderlich:
  • Reform der Gerichtsgebührenstruktur in Österreich
  • Beseitigung des Selbstverständnisses der Justiz als Großunternehmen
  • Abflachung der Kurve des progressiven Tarifs bei den Gerichtsgebühren
  • Deckelung der Gerichtsgebühren bei hohen Streitwerten (Attraktivierung des Gerichtsstandortes Österreich)
  • Reduktion der Gerichtsgebühren für jeden Vergleich
  • Reduktion der Pauschalgebühr im Revisionsverfahren für den Fall einer Zurückweisung der Revision durch den OGH
  • Reduktion der Pauschalgebühr bei Klagsrückziehungen auch nach Zustellung an die Gegnerin bzw den Gegner und ebenso für den Fall des ewigen Ruhens des Verfahrens
  • Gebührenfreiheit hinsichtlich einer Generalbereinigungsklausel im Vergleich
  • Außerdem fordert der ÖRAK als Mindestgrenze die Beibehaltung eines Bezirksgerichts pro Bezirk