Verzögerungen beim BVwG
Eine Kollegin aus Salzburg erhob am 19.07.2017 gegen einen Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse betreffend ihren Mandanten Beschwerde an das BVwG
. Die Entscheidung des BVwG wurde ihr am 06.07.2020, somit erst drei Jahre später zugestellt. Dem Antrag auf aufschiebende Wirkung wurde nicht stattgegeben und die beantragte mündliche Verhandlung fand nicht statt.Der ÖRAK fordert eine effiziente Arbeitsweise. Verspätete Entscheidungen dürfen nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen und wenn mündliche Verhandlungen beantragt sind, so sollen diese auch stattfinden.