Förderung der Rechtssicherheit & Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren

Der ÖRAK fordert die ersatzlose Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren. Sie belasten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen über die Maßen und haben negative Auswirkungen auf die Rechtssicherheit.

Ganz allgemein sind Gebühren, deren Höhe sich nach der Anzahl beschriebener Bögen oder Beilagen bemisst im 21. Jahrhundert entbehrlich und geradezu bürgerfeindlich. Die Sinnhaftigkeit von Rechtsgeschäftsgebühren ist in Frage zu stellen. Es kann nicht im Interesse eines Rechtsstaates sein, dass schriftliche Vereinbarungen unterbleiben, nur weil Bürgerinnen und Bürger bestrebt sind, hohe Rechtsgeschäftsgebühren zu vermeiden. Hier treibt der Gesetzgeber die Bürgerinnen und Bürger in eine gefährliche Zwickmühle.

Um einige Beispiele zu nennen:

Unternehmerinnen und Unternehmer, die zur Betriebsansiedlung eine Gewerbefläche anmieten und darüber einen 18-jährigen Mietvertrag schließen, müssen dafür 1% des 18-fachen Jahreswertes entrichten.[1] Kostet also die Anmietung einer Gewerbefläche € 7.000,- pro Monat, so ergibt dies eine Gebühr von € 15.120,-.

Rechtsgeschäftsgebühren wirken sich aber auch negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts Österreich aus. Wenn eine Auseinandersetzung außergerichtlich durch Vergleich beendet wird und darüber zu Beweiszwecken eine schriftliche Vereinbarung geschlossen wird, fällt dafür eine 2%-ige Vergleichsgebühr an.

Eheleute, die allfällige Scheidungsfolgen durch einen Ehepakt regeln möchten, müssen für den Ehepakt 1% vom Wert des Vermögens bezahlen – wer einen solchen nicht schließt, ist sehr oft im Scheidungsfall mit mehreren Gerichtsverfahren konfrontiert, wofür er hohe Gerichtsgebühren zu leisten hat.

 

  1. § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 und Abs 3 GebG 1957.