Verfahrensverzögerung durch Personalmangel

Eine Rechtsanwältin aus Wien berichtet von einem seit Herbst 2018 anhängigen Verfahren vor dem BG Josefstadt. Die vorbereitende Tagsatzung und auch die nachfolgende Verhandlung, in der aufgrund des überschaubaren Sachverhaltes mit dem Schluss des Beweisverfahrens zu rechnen war, wurden zügig anberaumt. Die für Anfang Juli 2019 anberaumte Verhandlung musste aber aufgrund der Erkrankung der Richterin abberaumt werden. Wie sich im Laufe der Monate herausgestellt hat, dürfte die Richterin (leider) noch immer erkrankt sein.

Seit ca August 2019 versuchte die Kollegin mittels mehrfacher Anrufe bzw. Anträge auf Anberaumung einer Verhandlung eine baldige Durchführung derselben zu erreichen; dies jedoch bis dato vergeblich. Nach den ihr vorliegenden Informationen ist die Abteilung nach wie vor unbesetzt. Im Frühjahr 2020 dürfte der Akt schließlich einem anderen Richter zugeteilt worden sein. Laut Informationen war aber trotz dieses Umstandes dennoch nicht mit der baldigen Anberaumung einer Verhandlung zu rechnen, da der Richter, dem der Akt zugeteilt wurde, demnächst das Gericht wieder verlässt, sodass es zu einem neuerlichen Richterwechsel kommt.

Die Kollegin möchte an dieser Stelle festhalten, dass das Problem nicht bei den beteiligten Richtern oder dem BG Josefstadt zu suchen ist, sondern wohl bei der Personalplanung und den fehlenden Richterplanstellen liegt.

Der ÖRAK fordert, dass Gerichte personell derart ausgestattet werden, dass für mittel- oder gar langfristige Vakanzen Vorsorge getroffen wird, damit keine faktische "Unterbrechung" der Verfahren über Monate oder gar Jahre hinweg eintreten kann.