Einrichtung einer KI-Servicestelle bei der RTR-GmbH

Mit einer am 31.01.2024 im Nationalrat beschlossenen Änderung des KommAustria-Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2021 wurde eine Servicestelle für Künstliche Intelligenz bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) eingerichtet.

Der ÖRAK begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen, sich frühzeitig und intensiv mit dem brandaktuellen Thema der künstlichen Intelligenz auseinanderzusetzen und Strukturen aufzubauen, die möglicherweise durch zukünftige Verpflichtungen auf europäischer Ebene ohnehin notwendig werden (Stichwort: AI Act).

Ebenso ausdrücklich zu kritisieren ist hingegen, dass es bei dem beschlossenen Gesetzesvorhaben kein Begutachtungsverfahren gegeben hat und damit auch keine Möglichkeit für die Stakeholder, den Gesetzesentwurf eingehend auf Verbesserungsnotwendigkeiten zu prüfen und berechtigte Bedenken zur konkreten Ausgestaltung zu artikulieren. Unverständlich ist die Vorgehensweise insb deshalb, weil es sich bei der Materie um ein gesellschaftlich stark polarisierendes Thema handelt und zudem immerhin um € 700.000,- Steuergeld, die jährlich für die Servicestelle aufgewendet werden.

Gänzlich unklar bleibt nach dem Wortlaut des Gesetzes, nach welchen Kriterien der elfköpfige Beirat der Servicestelle beschickt wird. Die Besetzung liegt offenbar zur Gänze im Ermessen des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen, die drei bzw acht Mitglieder bestellen. Durch das fehlende Begutachtungsverfahren fehlt auch eine Folgekostenabschätzung, die bei einem ordentlich aufbereiteten Gesetzesentwurf Standard sein sollte.

Der ÖRAK fordert in diesem Zusammenhang erneut, verbindliche Mindeststandards für Gesetzgebungsverfahren einzuführen, die aus einer rechtsstaatlichen Notwendigkeit heraus einzuhalten sind.